Neue Liste der Offshore-Zone: Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen
Ende März 2024 hat das Finanzministerium eine spezielle Liste von Offshore-Unternehmen genehmigt. Dies ist für die Besteuerung von Bedeutung und könnte sich auf das Verfahren zur Bestimmung des Status von kleinen und mittleren Unternehmen (nachstehend „KMU“) auswirken.
Wovon ist die Rede?
Im vergangenen Jahr hat das Finanzministerium eine Liste der Offshore-Staaten und - Gebiete (nachstehend „Liste-2023“) genehmigt, die 91 Länder umfasst, darunter EU-Länder, die USA, Großbritannien usw. Zuvor enthielt die Liste hauptsächlich „klassische“ Offshore-Länder.
Es wurde davon ausgegangen, dass die Erweiterung der Liste der Offshore-Länder und die Aufnahme westlicher Länder dazu führen würde, dass russische Unternehmen mit Beteiligten (Gesellschaftern) aus diesen Ländern spätestens zum 01.01.2024 den KMU-Status verlieren würden. Der Punkt ist, dass solche Gesellschafter nicht nur eine Reihe von Anforderungen an das Einkommen und die Anzahl der Mitarbeiter erfüllen müssen, sondern auch** nicht in der Offshore-Zone registriert sein dürfen**.
Immerhin haben viele Unternehmen mit solchen Gesellschaftern ihren KMU-Status bis heute beibehalten, darunter viele unserer Mandanten mit dem ausländischen Kapital aus der EU, die immer noch im KMU-Register geführt werden.
Die Rolle der neuen Offshore-Liste
Im März 2024 erschien eine weitere Offshore-Liste mit 40 Positionen, die die EU, Großbritannien, die USA usw. nicht umfasst (Erlass des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. 35n vom 28.03.2024).
Aus dem Erlass Nr. 35 geht hervor, dass die neue Liste bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer von kontrollierten ausländischen Unternehmen und in einigen Fällen auch von anderen Unternehmen berücksichtigt werden sollte. Die Wirkung der Liste-2023 wird dadurch nicht aufgehoben. Der Erlass Nr. 35n enthält keinen Hinweis auf die Aufhebung der Liste-2023 und stellt ausdrücklich fest, dass die neue Liste „speziell“ ist.
Diesbezüglich sind wir der Meinung, dass KMU mit Unternehmen aus der EU und anderen Ländern, die auf der Liste-2023 aufgeführt sind, ihren KMU-Status noch während des laufenden Jahres verlieren können, da die EU für die Zwecke der KMU-Qualifizierung weiterhin als Offshore-Zone gilt.
Wie wir bereits erwähnt haben, sind die pessimistischen Prognosen über den Verlust des KMU-Status und den Ausschluss aus dem entsprechenden Register zu Beginn dieses Jahres jedoch noch nicht eingetreten.
Wir empfehlen weiterhin zu prüfen, ob Ihr Unternehmen den KMU-Status hat, trotz aller Feinheiten, die mit der Erlangung dieses Status für juristische Personen mit ausländischer Beteiligung verbunden sind. Der KMU-Status bietet direkte Einsparungen bei den Beiträgen zu Fonds und hilft in einer Reihe von Fällen, einschließlich der Verwaltungshaftung.