FAQ OZON: Leitfaden zur Umwandlung von Ozon-Depositary Receipts (19.11.2025)
1. Was bedeutet die Redomizilierung von Ozon nach Russland?
Redomizilierung bedeutet die Verlegung des rechtlichen Firmensitzes von Ozon in die Russische Föderation. Ozon Holdings plc, bisher in Zypern registriert, hat beschlossen, sich als Ozon IPJSC in einem Sonderverwaltungsgebiet in Kaliningrad neu zu registrieren. Die Aktionäre haben dieser Sitzverlegung zugestimmt. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Wunsch, geopolitische und regulatorische Risiken zu verringern, da in der aktuellen Lage alternative Maßnahmen fehlen. Sobald der Umzug abgeschlossen ist (voraussichtlich Ende 2025), gelten Ozon-Aktien als Aktien eines russischen Unternehmens und werden an der Moskauer Börse (MOEX) gehandelt.
2. Warum führt Ozon eine Zwangsumwandlung der ADRs/GDRs durch?
Durch die Redomizilierung unterliegt Ozon nun den russischen Gesetzen, die vorschreiben, dass alle ausstehenden Depositary Receipts (ADR/GDR, auf Deutsch Hinterlegungsscheine) in Stammaktien umgewandelt werden müssen, wenn ein Unternehmen seinen Sitz nach Russland verlegt. Solange Ozon in Zypern registriert war, galt diese Regel nicht. Nun aber, nach der Sitzverlegung, greifen die gesetzlichen Bestimmungen zur Zwangsumwandlung: Alle noch im Umlauf befindlichen ausländischen Ozon-ADR/GDR müssen innerhalb einer bestimmten Frist in lokale Ozon-Aktien konvertiert werden. Dies soll sicherstellen, dass nach der Umwandlung zum russischen Unternehmen keine Aktien mehr über ausländische Depositary Receipts gehalten werden.
3. Werden Ozon-ADR/GDR, die in Russland gehalten werden, automatisch konvertiert?
Ja. Ozon hat angekündigt, dass alle ADRs, die sich bei russischen Verwahrstellen oder Depotbanken befinden, automatisch in die neuen Ozon-IPJSC-Aktien umgewandelt werden, sobald die Redomizilierung vollzogen ist. Das heißt, wenn Ihre Ozon-ADR bereits bei einer russischen Bank oder einem russischen Broker liegen, brauchen Sie voraussichtlich nichts weiter zu veranlassen – die Umwandlung dieser Depositary Receipts in echte Aktien erfolgt für Sie automatisch im Zuge des Umzugs.
4. Was passiert mit Ozon-ADR/GDR, die bei ausländischen Banken oder Brokern liegen?
ADR/GDR, die außerhalb Russlands verwahrt werden, werden nicht automatisch umgewandelt. Viele internationale Anleger halten ihre Ozon-ADR bei ausländischen Banken oder Brokern (beispielsweise über Depotstellen in den USA oder der EU). Für diese Fälle müssen die Inhaber aktiv am Zwangsumwandlungsverfahren teilnehmen, um ihre Depositary Receipts in die entsprechenden Stammaktien zu tauschen. Das bedeutet, dass Sie als ausländischer ADR-Inhaber selbst einen Antrag auf Umwandlung stellen und bestimmte Dokumente einreichen müssen (siehe unten), damit Ihre ADR/GDR in echte Ozon-Aktien konvertiert werden.
5. Was ist eine "Zwangsumwandlung"?
Eine Zwangsumwandlung – ist ein einmaliger, gesetzlich eingeführter Mechanismus, der es ausländischen Aktionären ermöglicht, ihre Depositary Receipts in lokale Aktien umzutauschen, wenn eine reguläre Umwandlung auf herkömmlichem Weg nicht möglich ist. Dieses Verfahren wurde von Russland als Reaktion auf geopolitische Sanktionen und Markteinschränkungen geschaffen. Praktisch bedeutet das: Wenn Ihre Ozon-ADR aufgrund von Sanktionen, gesperrten internationalen Clearingsystemen oder anderen Beschränkungen in einem ausländischen Depot feststeckt, bietet Ihnen das russische Gesetz die Möglichkeit, direkt in Russland einen Antrag zu stellen, um die entsprechenden Stammaktien von Ozon zu erhalten. Die Zwangsumwandlung ist somit ein offizieller, behördlich geregelter Weg, um trotz internationaler Hürden an Ihre Aktien zu gelangen.
6. Wann wird das Zwangsumwandlungsverfahren beginnen?
Der genaue Starttermin steht noch nicht fest, aber er wird von Ozons Vorstand nach Abschluss der Redomizilierung festgelegt. Wir erwarten die Bekanntgabe in absehbarer Zeit, da Ozon seine Neuregistrierung in Russland voraussichtlich bis Ende 2025 abschließt. Nach geltendem russischen Recht muss die Zwangsumwandlung spätestens innerhalb eines Jahres nach der Umregistrierung des Unternehmens beginnen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass der Beginn des Umwandlungsverfahrens in der ersten Hälfte 2026 liegen wird (möglicherweise sogar früher). Sobald Ozon und die Aufsichtsbehörden den Start offiziell ankündigen, erfahren die Anleger das genaue Datum.
7. Wie lange habe ich Zeit, den Umwandlungsantrag einzureichen?
Ab dem offiziellen Beginn des Umwandlungszeitraums haben berechtigte Aktionäre 120 Kalendertage Zeit, ihren Antrag auf Umwandlung zu stellen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt. Es ist entscheidend, dieses 120-Tage-Fenster nicht zu versäumen. Nach Ablauf dieser Frist nimmt der Registerführer keine neuen Anträge mehr an. Planen Sie daher, alle Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen und Ihren Antrag möglichst früh innerhalb dieses Zeitfensters einzureichen.
8. Was passiert, wenn ich keinen Umwandlungsantrag stelle?
Wenn Sie innerhalb der Frist keinen Antrag auf Umwandlung Ihrer ADRs/GDRs in Aktien stellen, riskieren Sie erhebliche Nachteile. Nach Ablauf der 120 Tage können die umgetauschten Depositary Receipts annulliert werden, ohne dass Sie dafür Ozon-Aktien erhalten. In diesem Fall könnte die Depotbank der ADR (z. B. die ausstellende Bank in den USA) irgendwann die zugrunde liegenden Stammaktien verkaufen und den Erlös für Sie verwahren. Allerdings sind Zeitpunkt und Preis eines solchen Verkaufs völlig ungewiss, und es gibt keine Garantie, dass Sie einen für Sie vorteilhaften Betrag erhalten. Außerdem verlieren Sie als reiner ADR-Inhaber während der ganzen Zeit grundlegende Aktionärsrechte (wie Dividenden oder Stimmrechte), die Sie erst dann zurückerlangen, wenn Sie zum eingetragenen Aktionär werden. Kurz gesagt: Ohne rechtzeitige Teilnahme an der Umwandlung laufen Sie Gefahr, Ihre Investition nicht vollumfänglich zu sichern.
9. Welche Schritte muss ich durchführen, um meine Ozon-ADR/GDR in Aktien umzuwandeln?
Wenn Ihre Ozon-ADR/GDR nicht automatisch umgewandelt werden (siehe Frage 4), müssen Sie selbst tätig werden. Der grobe Ablauf ist wie folgt: Zunächst müssen Sie einen Umwandlungsantrag (Antragsformular) ausfüllen, der an den zuständigen russischen Registerführer gerichtet ist. Diesem Antrag fügen Sie verschiedene Nachweisdokumente bei, die Ihre Inhaberschaft und Berechtigung bestätigen (siehe nächste Frage für Details). Anschließend reichen Sie den Antrag mit allen Unterlagen beim russischen Registerführer ein – entweder per Post/Kurier oder über einen bevollmächtigten Vertreter in Russland. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch den Registerführer werden Ihre ADR storniert und die entsprechenden Stammaktien Ihrem Konto gutgeschrieben. Wichtig ist, alle Anforderungen genau zu befolgen und vollständige, korrekte Dokumente einzureichen, damit Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet wird.
10. Wo bekomme ich das Antragsformular, und wohin muss ich es senden?
Das offizielle Antragsformular für die Zwangsumwandlung stellt der zuständige Registerführer zur Verfügung. Ozon wird voraussichtlich bekanntgeben, welcher Registerführer den Umwandlungsprozess durchführt – oft ist dies die Gesellschaft, die das Aktionärsregister führt (bei Ozon dürfte dies АО «Реестр-Протон» sein, wenn keine Änderung erfolgt). Sobald das Verfahren startet, finden Sie das entsprechende Formular auf der Website des Registerführers oder über Verlinkungen in den offiziellen Mitteilungen von Ozon. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben sowie alle erforderlichen Anlagen beigefügt haben, senden Sie den Antrag entweder per Kurier/Post an die angegebene Adresse des Registerführers in Russland oder übergeben ihn persönlich bzw. durch einen bevollmächtigten Vertreter. Die genaue Anschrift und eventuelle elektronische Einreichungsmöglichkeiten werden in den offiziellen Bekanntmachungen genannt. Achten Sie darauf, den Antrag innerhalb der Frist einzureichen und nutzen Sie möglichst eine Versandart mit Sendungsverfolgung, um sicherzugehen, dass die Unterlagen fristgerecht ankommen.
11. Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?
Sie müssen Ihrem Umwandlungsantrag eine Reihe von Dokumenten beilegen, die Ihre Berechtigung und Eigentumsrechte nachweisen sowie bestimmte Formalitäten erfüllen. Nach aktuellem Stand (gemäß den Umwandlungsregeln 2024) sollten Sie mindestens die folgenden Unterlagen vorbereiten:
- Umwandlungsantrag (Formular): Das offizielle Antragsformular des Registerführers für die Zwangsumwandlung Ihrer Ozon-ADR. (Jeder russische Registerführer stellt ein eigenes Formular zur Verfügung – dieses Formular ist der zentrale Bestandteil Ihres Antrags.)
- Nachweis des ADR-Eigentums: Dokumente, die belegen, dass Sie rechtmäßiger Inhaber der betreffenden Anzahl von Ozon-ADR/GDR sind. Dies können z. B. aktuelle Depotauszüge oder Bestätigungen Ihres Brokers/Depotbank sein, aus denen Ihre Bestände hervorgehen. Diese Nachweise müssen in der Regel notariell beglaubigt werden und mit einer Apostille versehen sein (siehe Frage 12).
- Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums: Gegebenenfalls Unterlagen, die darlegen, dass Sie auch wirtschaftlich berechtigt sind (Beneficial Owner) an den betreffenden Depositary Receiptsn. Hier kann z. B. eine schriftliche Erklärung über das wirtschaftliche Eigentum erforderlich sein oder andere Belege dafür, dass Sie als Antragsteller Anspruch auf die zugrunde liegenden Aktien haben (falls Sie z. B. im Auftrag einer dritten Person handeln, was eher selten ist).
- Informationen zur Verwahrungskette: Eine Übersicht, die den Verwahrungsweg Ihrer ADR vom Endinhaber (Ihnen) bis zum ursprünglichen Verwahrer nachzeichnet. Konkret benötigen Sie Angaben über die ausländische Depotbank oder den Broker, bei dem Ihre ADRs liegen (sogenannter Nominee-Holder), sowie über alle Zwischenstellen bis hin zur zentralen Verwahrstelle (z. B. DTC oder Clearstream, und letztlich die russische Zentralverwahrstelle). Diese Informationen dienen dazu, lückenlos nachzuvollziehen, wo die Aktien derzeit “stecken”. In der Praxis ist es oft schwierig für Privatanleger, an all diese Daten zu gelangen – bei Bedarf kann hier ein auf solche Fälle spezialisierter Dienstleister oder Rechtsanwalt helfen.
- Sonstige erforderliche Dokumente: Je nach individueller Situation kann der Registerführer weitere Unterlagen anfordern. Beispiele: Notariell beglaubigte Übersetzungen von Ausweisdokumenten (z. B. Ihres Reisepasses) ins Russische, falls Ihre Unterlagen nicht in russischer Sprache sind; eine Vollmacht, wenn Sie einen Vertreter mit der Einreichung beauftragen; oder Nachweise zu speziellen Umständen. Sie sollten darauf vorbereitet sein, eventuell zusätzliche Dokumente nachzureichen, falls dies verlangt wird.
Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Unvollständige oder fehlerhafte Dokumentensätze werden nicht akzeptiert. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit dem Sammeln dieser Unterlagen zu beginnen, idealerweise schon bevor das offizielle Umwandlungsfenster öffnet, damit Sie alles parat haben, sobald der Startschuss fällt.
12. Müssen meine Dokumente notariell beglaubigt oder übersetzt werden?
Ja, in den meisten Fällen sind Beglaubigungen und Übersetzungen erforderlich. Konkret: Alle wichtigen Nachweisdokumente (zum Beispiel Ihre Depotauszüge, Bestätigungen des Brokers usw.), die nicht direkt vom russischen Registerführer stammen, müssen in der Regel notariell beglaubigt werden. Zudem müssen ausländische Dokumente oft mit einer Apostille versehen sein, damit sie in Russland anerkannt werden (eine Apostille bestätigt die Echtheit der Notar-Beglaubigung für den internationalen Gebrauch). Wichtig: Falls diese Dokumente nicht auf Russisch ausgestellt sind, muss eine übersetzte Version ins Russische beigefügt werden. Die Richtigkeit der Übersetzung oder die Unterschrift des Übersetzers sollte ebenfalls notariell oder amtlich bestätigt werden. Beachten Sie, dass bestimmte Schritte – wie etwa die notarielle Beglaubigung eines Online-Depotauszugs – nur von einem russischen Notar vorgenommen werden können. In vielen Fällen bedeutet dies, dass ein russischer Notar Ihren ausländischen Depotnachweis per Fernzugriff oder vor Ort prüfen muss (häufig unterstützt durch spezialisierte Dienstleister). Planen Sie diese Formalitäten unbedingt mit ein, da sie zeitaufwändig sein können.
13. Kann ich den Umwandlungsantrag aus dem Ausland stellen, oder muss ich dafür nach Russland reisen?
Sie müssen nicht persönlich nach Russland reisen, solange Sie die Anforderungen anderweitig erfüllen können. Der Antrag kann aus dem Ausland vorbereitet und per Post/Kurier nach Russland geschickt werden. Alternativ können Sie einen Bevollmächtigten in Russland (z. B. einen Rechtsanwalt oder eine Vertrauensperson) einschalten, der für Sie die Unterlagen einreicht – in diesem Fall benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. Wichtig ist lediglich, dass sämtliche Dokumente die nötigen Beglaubigungen und Übersetzungen aufweisen, damit der russische Registerführer sie akzeptiert. Einige Vorbereitungsschritte, wie erwähnt, erfordern allerdings einen russischen Notar (z. B. die notarielle Beurkundung von Online-Kontoauszügen Ihres Brokers). Hierfür müssen Sie entweder doch kurz nach Russland kommen oder einen Vertreter mit einer Vollmacht ausstatten, der dies vor Ort erledigt. Zusammengefasst: Die Einreichung selbst können Sie aus der Ferne organisieren, aber planen Sie ggf. Unterstützung innerhalb Russlands ein, um alle Formalitäten korrekt abzuwickeln.
14. Welche Kosten entstehen bei der Umwandlung?
Es fallen sowohl behördliche Gebühren als auch individuelle Aufwände an. Zum einen verlangt der Registerführer eine Gebühr für die Bearbeitung Ihres Antrags und die Durchführung der Umwandlung. Die genaue Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem offiziellen Preisverzeichnis des Registerführers – Details dazu werden mit Beginn des Verfahrens bekannt gegeben. (Ein Nachweis über die Zahlung dieser Gebühr muss dem Antrag in der Regel beigefügt werden.) Zusätzlich müssen Sie Ihre eigenen Kosten berücksichtigen: Dazu zählen Notariatskosten (im In- und Ausland) für Beglaubigungen, Gebühren für Apostillen, eventuelle Kosten für Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer sowie Versand- oder Kurierkosten für das Einreichen der Unterlagen nach Russland. Sollten Sie einen Rechtsberater oder Dienstleister beauftragen, kämen deren Honorare hinzu. Als Richtwert: Die Registerführer-Gebühr könnte einige tausend Rubel betragen, während Notar- und Übersetzungskosten je nach Land variieren. Planen Sie also ein Budget ein und informieren Sie sich im Voraus, um keine Verzögerungen durch fehlende Zahlungen zu riskieren.
15. Wie lange dauert es, bis die Umwandlung durchgeführt wird und ich die Aktien erhalte?
Sobald Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen eingereicht haben, hängt die Dauer von der Bearbeitungszeit des Registerführers ab. Erfahrungsgemäß prüft der Registerführer den Antrag und die Dokumente innerhalb mehrerer Werktage bis weniger Wochen – je nachdem, wie viele Anträge eingehen und ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Nach positiver Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags werden Ihre ADR/GDR offiziell storniert und die entsprechenden Ozon-Stammaktien werden auf Ihren Namen im Aktionärsregister gutgeschrieben. Die russischen Vorschriften sehen vor, dass der Registerführer Ihnen innerhalb einer bestimmten Frist (oft genannt sind 10 Werktage nach Durchführung der Umwandlung) eine Bestätigung/Benachrichtigung zukommen lässt, in der die Gutschrift der Aktien bestätigt wird. Insgesamt können Sie damit rechnen, dass vom Eingang des Antrags bis zur finalen Gutschrift der Aktien einige Wochen vergehen. Wichtig: Diese Dauer kann variieren. Wenn Unterlagen fehlen oder nachgereicht werden müssen, verlängert sich der Prozess entsprechend. Umso mehr lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich im 120-Tage-Fenster zu stellen – idealerweise so früh, dass genug Zeit bleibt, eventuelle Rückfragen zu klären, bevor die Frist endet.
16. Was geschieht mit meinen ADR/GDR nach der Umwandlung?
Nach erfolgreicher Umwandlung werden Ihre ursprünglichen Ozon-ADR/GDR annulliert (eingezogen), da sie ihre Funktion als Wertpapiervertretung erfüllen. Im Gegenzug erhalten Sie die entsprechende Anzahl Stammaktien von Ozon IPJSC (der nun in Russland registrierten Gesellschaft). Diese neuen Aktien stehen Ihnen rechtlich zu und bestätigen Ihre Eigentümerstellung direkt an der Firma. Die Umbuchung erfolgt durch den Registerführer automatisch: Ihre ADR verschwinden quasi aus dem System, und stattdessen werden Ihnen die echten Aktien gutgeschrieben. Sie werden damit zum eingetragenen Aktionär von Ozon. Von diesem Moment an haben Sie – zumindest auf russischer Seite – die gleichen Rechte wie alle anderen Ozon-Aktionäre (z. B. Stimmrecht in der Hauptversammlung, Dividendenansprüche, Information über Unternehmensaktionen etc., siehe weitere Fragen). Ihre ADR-Urkunden oder Depotpositionen beim ausländischen Broker verlieren hingegen ihre Gültigkeit, da die Basiswerte jetzt in Form von Aktien auf Ihrem russischen Konto bereitgestellt sind.
17. Wo werden meine neuen Ozon-Aktien gehalten?
Ihre neu erhaltenen Ozon-Aktien werden in Russland verwahrt, entweder im Aktienregister oder auf einem Depotkonto, das für Sie eingerichtet wird. Konkret: Für ausländische Investoren – insbesondere aus sogenannten „unfreundlichen“ Staaten (wie EU, USA, Großbritannien usw.) – werden die Aktien auf einem eingeschränkten Konto vom Typ C gutgeschrieben. Ein Typ-C-Konto ist ein spezielles Depot in Russland, das für Anleger aus Ländern mit Sanktionen vorgesehen ist. Dieses Konto wird in Ihrem Namen entweder direkt beim Registerführer (der auch Depotstelle sein kann) oder bei einer dafür bestimmten Depotbank geführt. Sie müssen in der Regel kein eigenes russisches Wertpapierdepot vorab eröffnen – das Konto wird im Zuge der Umwandlung automatisch für Sie angelegt, falls Sie nicht bereits eines haben. Wichtig zu wissen: Ein Typ-C-Konto unterliegt besonderen Beschränkungen (siehe nächste Frage). Wenn Sie aus einem „freundlichen“ Land stammen, könnten die Aktien unter Umständen auf einem regulären Depot bei einer russischen Bank gehalten werden; jedoch sind die meisten ausländischen Ozon-Aktionäre von der Typ-C-Regelung betroffen. In jedem Fall sorgt der Registerführer dafür, dass Ihre Aktien nach der Umwandlung sicher verbucht sind – Sie erhalten darüber einen Nachweis.
18. Muss ich ein Depot in Russland eröffnen, um die konvertierten Aktien zu erhalten?
Nein, das ist normalerweise nicht erforderlich. Sie müssen nicht selbst vorab ein Depot bei einer russischen Bank eröffnen, nur um am Umwandlungsprozess teilzunehmen. Wie oben erwähnt, wird für Sie automatisch ein Depotkonto (z. B. vom Typ C) durch den Registerführer bzw. die zuständige Verwahrstelle eingerichtet, falls nötig. Dieses Konto dient dazu, die neuen Aktien für Sie zu verwahren. Sie werden darüber informiert, auf welchem Konto Ihre Aktien liegen und wie Sie darauf zugreifen können. Allerdings sollten Sie beachten, dass ein solches Konto – vor allem wenn es sich um ein Typ-C-Konto handelt – nicht alle Funktionen eines normalen Depots bietet (insbesondere ist der Transfer oder Verkauf der Aktien eingeschränkt, siehe nächste Frage). Falls Sie in Zukunft aktiv mit den Aktien handeln wollen, müssten Sie gegebenenfalls weitere Schritte unternehmen (zum Beispiel ein reguläres Depot in Russland eröffnen, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen). Für den eigentlichen Erhalt der konvertierten Aktien ist aber keine eigene Kontoeröffnung im Voraus nötig.
19. Kann ich die konvertierten Aktien frei verkaufen oder übertragen?
Derzeit nein, nur sehr eingeschränkt. Wenn Sie als ausländischer Investor aus einem sanktionierten Land kommen, werden Ihre Ozon-Aktien auf einem gesperrten Typ-C-Depotkonto gehalten. Nach den aktuellen russischen Vorschriften sind die Möglichkeiten, von einem Typ-C-Konto aus Wertpapiere zu veräußern oder zu übertragen, stark limitiert. Im Klartext: Sie können Ihre Ozon-Aktien vorerst nicht ohne Weiteres frei an der Börse verkaufen oder auf ein anderes Konto übertragen. Ihre Investition bleibt somit illiquide, bis sich die regulatorischen Rahmenbedingungen ändern. Das heißt, obwohl Sie nun Aktien besitzen, können Sie sie momentan kaum in Bargeld umwandeln oder ins Ausland transferieren. Diese Einschränkungen gelten so lange, wie die russische Gesetzgebung und Sanktionen die Kapitalbewegungen für Anleger aus bestimmten Ländern beschränken. Sollte sich die politische und regulatorische Situation verbessern (z. B. Aufhebung einiger Sanktionen oder Anpassung der Regeln für Typ-C-Konten), könnten diese Handelsbeschränkungen in Zukunft gelockert werden. Bis dahin müssen ausländische Aktionäre Geduld haben: Die Aktien sind sicher in Ihrem Besitz, aber ein Verkauf ist vorerst nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich.
20. Habe ich Anspruch auf Dividenden für die neuen Aktien?
Ja. Sobald Sie als eingetragener Aktionär die Stammaktien besitzen, steht Ihnen grundsätzlich auch das Recht auf Dividenden zu – zumindest soweit Ozon Dividenden beschließt und ausschüttet. Das ist ein Vorteil gegenüber der Situation als ADR-Inhaber, denn während der Zeit, in der Sie nur Depositary Receipts hielten, hatten Sie in der Regel kein direktes Anrecht auf Dividenden oder andere Kapitalmaßnahmen (wie z. B. Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen). Jetzt, nach der Umwandlung, sind Sie einem inländischen Aktionär weitgehend gleichgestellt: Wenn Ozon Dividenden auszahlt, haben Sie Anspruch auf Ihren Anteil. Wichtig: Allerdings unterliegen die Dividendenzahlungen an ausländische Investoren aus „unfreundlichen“ Staaten ebenfalls besonderen Regelungen. Konkret werden Dividenden für solche Aktionäre auf ein gesperrtes Rubel-Bankkonto vom Typ C überwiesen, das auf Ihren Namen lautet. Die Dividendenbeträge werden also zwar Ihrem Konto gutgeschrieben, aber Sie können diese Rubel-Guthaben vorerst nicht frei ins Ausland transferieren oder in Fremdwährung auszahlen lassen. Das Geld sammelt sich auf dem Konto an und steht Ihnen in Russland zu. Sobald die rechtlichen Vorgaben es erlauben (z. B. bei zukünftigen Lockerungen), könnten Sie über diese angesammelten Dividenden verfügen. Zusammengefasst: Sie haben nach der Umwandlung Anspruch auf Dividenden, doch die Auszahlung erfolgt auf ein gesperrtes Konto in Russland, wodurch der direkte Zugriff für Sie eingeschränkt ist.
21. Erhalte ich auch Dividenden, die in der Zeit meiner ADR-Besitzdauer ausgeschüttet wurden?
Ja, bis zu einem gewissen Grad. Wenn Ozon in den letzten Jahren Dividenden ausgeschüttet hat, während Sie noch ADR-Inhaber waren, konnten Sie diese wahrscheinlich nicht erhalten (da sie entweder bei der Depotbank verblieben oder blockiert wurden). Durch die Zwangsumwandlung werden Sie jedoch rückwirkend dividendenberechtigt für einen bestimmten Zeitraum. Nach geltenden Bestimmungen werden nachträglich alle Dividenden, die das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Ihrer Umwandlung beschlossen hat und die Ihnen als Hinterlegungsschein-Inhaber zugestanden hätten, an Sie ausgezahlt – natürlich ebenfalls auf das bereits erwähnte gesperrte Rubelkonto (Typ C). Das bedeutet, sollten in den vergangenen Jahren (üblich sind bis zu 3 Jahre rückwirkend) Dividenden angefallen sein, die Sie mangels Aktionärsstatus nicht bekommen konnten, erhalten Sie diese nachträglich gutgeschrieben, sobald Sie in den Aktienregister eingetragen sind. Dieses Nachzahlungsrecht ist ein zusätzlicher Anreiz, die Umwandlung so bald wie möglich vorzunehmen. Denn nur als registrierter Aktionär können Sie Ihren Anspruch auf eventuelle ausstehende Dividenden geltend machen. Beachten Sie aber, dass auch diese nachgezahlten Dividenden auf dem Typ-C-Konto verbleiben, bis eine freie Verfügbarkeit möglich ist.
22. Wie viel werden meine Ozon-Aktien wert sein?
Eine exakte Prognose ist nicht möglich. Wir sind keine Finanzberater und verfügen über keine spezifischen Informationen zur künftigen Kursentwicklung von Ozon. Der Marktwert der Ozon-Aktien nach der Umwandlung wird von Angebot und Nachfrage auf der Moskauer Börse bestimmt, sobald der Handel wieder regulär stattfindet. Es lässt sich derzeit schwer vorhersagen, zu welchem Kurs die Aktie handeln wird, insbesondere da der internationale Handel mit Ozon-ADR seit 2022 ausgesetzt war. Um eine grobe Orientierung zu bieten, kann man aber Vergleichsfälle betrachten: Andere Unternehmen, die einen ähnlichen Weg gegangen sind (Redomizilierung + MOEX-Listing), haben zum Teil deutliche Kursveränderungen erlebt. Zum Beispiel: Die Depositary Receipts der TCS Group (Tinkoff) notierten im März 2022 bei etwa 3,7 EUR; im Oktober 2025, nach der Sitzverlegung nach Russland und dem Wiederhandel an der MOEX, lag der Aktienkurs bei etwa 31,2 EUR – das entspricht einem Anstieg von +743% gegenüber März 2022. Ein weiteres Beispiel ist MD Medical Group: deren GDRs standen im März 2022 bei ca. 5,3 EUR, und im Oktober 2025 (nach Re-Domizilierung und MOEX-Listing) notierte die Aktie bei ungefähr 13,4 EUR (+152% seit März 2022). Diese Zahlen dienen nur als ungefähre Vergleichswerte und enthalten möglicherweise Abweichungen – bitte verifizieren Sie solche Informationen selbstständig und konsultieren Sie bei Bedarf einen Finanzberater. Wichtig: Vergangenheitswerte anderer Unternehmen garantieren keine ähnliche Entwicklung bei Ozon. Der Kurs Ihrer Ozon-Aktien kann steigen oder fallen. Faktoren wie die allgemeine Marktlage, Unternehmensnachrichten und das Interesse der Investoren spielen eine große Rolle. Planen Sie also realistisch und bedenken Sie, dass kein konkreter Kursgewinn zugesichert werden kann.
23. Gibt es Beispiele für die Kursentwicklung bei anderen Unternehmen nach einer ähnlichen Umwandlung?
Siehe die Antwort oben – wir haben dort zwei Beispiele aufgeführt (TCS Group und MD Medical Group), die beide eine Redomizilierung nach Russland mit anschließendem MOEX-Listing durchlaufen haben. In beiden Fällen erholten sich die Aktienkurse nach anfänglicher Unsicherheit deutlich über mehrere Jahre. Diese Beispiele zeigen, dass nach der Wiederaufnahme des Handels in Moskau erhebliche Kursbewegungen möglich sind. Dennoch ist jedes Unternehmen anders: Die Performance von Ozon wird von seinen eigenen Geschäftskennzahlen und der Marktnachfrage abhängen. Nutzen Sie Vergleichsfälle daher nur als grobe Referenz und behalten Sie im Hinterkopf, dass historische Entwicklungen nicht verlässlich auf die Zukunft von Ozon übertragen werden können.
24. Welche Risiken bestehen beim Umwandlungsprozess?
Der Umwandlungsprozess bringt einige Herausforderungen und Risiken mit sich. Zunächst ist da der formale Aspekt: Die Registrierstelle prüft jeden Antrag streng nach Vorschrift. Unvollständige oder fehlerhafte Dokumente führen dazu, dass ein Antrag nicht angenommen oder später abgelehnt wird. Es besteht also das Risiko, dass Ihr Antrag wegen Formfehlern scheitert – was sich durch gründliche Vorbereitung und frühzeitiges Einreichen jedoch minimieren lässt. Ein weiteres Risiko ist zeitlicher Natur: Wenn Sie spät in der 120-Tage-Frist einreichen und es Probleme mit den Unterlagen gibt, könnte die Zeit zur Korrektur fehlen. Zudem liegt ein operationelles Risiko darin, dass viele Aktionäre gleichzeitig konvertieren wollen; dies könnte zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Nicht zuletzt gibt es rechtliche und politische Unsicherheiten: Der gesamte Ablauf basiert auf den aktuellen Gesetzen und Ausnahmeregelungen. Änderungen in der Gesetzeslage oder unerwartete politische Entwicklungen (z. B. neue Sanktionen oder behördliche Anordnungen) könnten den Prozess beeinflussen. Insgesamt gilt: Wenn Sie sorgfältig alle Anforderungen erfüllen und frühzeitig handeln, sind die größten Risiken kontrollierbar. Trotzdem bleibt die Umwandlung ein einmaliger Sonderprozess, bei dem eine Garantie für den reibungslosen Erfolg nicht gegeben werden kann (siehe auch Haftungsausschluss am Ende).
25. Kann mein Umwandlungsantrag abgelehnt werden?
Ja, das ist möglich, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ihr Antrag kann abgelehnt (oder gar nicht erst angenommen) werden, wenn Dokumente fehlen, formelle Kriterien nicht erfüllt sind oder Ihre Angaben nicht stimmig sind. Zum Beispiel: Sollte der Nachweis Ihrer ADR-Inhaberschaft nicht überzeugend sein, Beglaubigungen oder Apostillen fehlen, Übersetzungen unvollständig sein oder Zahlungen nicht erfolgt sein, wird der Registerführer Ihren Antrag zurückweisen. Auch wenn sich herausstellt, dass Sie gar nicht antragsberechtigt sind (etwa weil Sie keine Ozon-ADR besitzen), würde eine Ablehnung erfolgen. Bei einer Ablehnung verwandeln sich Ihre ADR nicht in Aktien, und Sie würden weiterhin die Depositary Receipts halten – mit dem Risiko, dass diese nach Ablauf der Frist wertlos werden (siehe Frage 8). Was können Sie tun? Wenn genügend Zeit innerhalb des Umwandlungsfensters bleibt, können Sie versuchen, die Fehler zu beheben und den Antrag erneut einzureichen. Deshalb ist es ratsam, früh im 120-Tage-Fenster zu beantragen: So haben Sie eine zweite Chance, falls initial etwas nicht stimmt. Außerdem sollten Sie alle Unterlagen vor Absendung sorgfältig prüfen (Checklisten nutzen oder fachkundigen Rat einholen). Beachten Sie: Der Registerführer selbst wird Ihnen in der Regel nicht aktiv helfen, Dokumente zu ergänzen – die Verantwortung liegt bei Ihnen als Antragsteller. Eine Ablehnung aufgrund von Versäumnissen kann im Nachhinein kaum angefochten werden, da die Frist streng ist. Um so wichtiger ist es, Sorgfalt walten zu lassen, damit Ihr Antrag gleich beim ersten Mal akzeptiert wird.
26. Kann Ozon oder die Behörden das Umwandlungsverfahren ändern oder stoppen?
Theoretisch ja. Das Umwandlungsverfahren wird von geltenden Gesetzen und regulatorischen Entscheidungen bestimmt. Sollte sich die Gesetzeslage ändern – etwa durch neue Verordnungen der russischen Zentralbank, der Regierung oder durch Gerichtsurteile – könnte der Prozess angepasst, verschoben oder im Extremfall ausgesetzt werden. Ebenso könnte Ozon selbst (bzw. der Registerführer) auf unvorhergesehene Schwierigkeiten stoßen, die eine Verlängerung, Änderung oder Unterbrechung des Verfahrens notwendig machen. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise darauf, dass der Prozess gestoppt wird; im Gegenteil, Ozon hat ein Interesse daran, die Umwandlung zügig durchzuführen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Trotzdem sollten Anleger sich bewusst sein, dass keine absolute Garantie dafür besteht, dass alles genau wie geplant verläuft. Unvorhergesehene Ereignisse – sei es politischer Natur oder technisch-organisatorischer Art – könnten zu Änderungen führen. Wir empfehlen daher, stets die offiziellen Mitteilungen von Ozon und den zuständigen Behörden zu verfolgen. Falls es Änderungen im Verfahren gibt, werden diese von offizieller Seite bekannt gemacht. Durch informierte und flexible Planung können Sie auf eventuelle Anpassungen reagieren. Bisher sind jedoch keine konkreten Planänderungen angekündigt, und man geht davon aus, dass das Verfahren wie in den derzeitigen Regularien beschrieben ablaufen wird.
27. Muss ich gesetzliche Vorschriften in meinem Wohnsitzland (z. B. Sanktionen) beachten?
Unbedingt. Die Teilnahme an der Zwangsumwandlung ist ein Prozess nach russischem Recht, aber Sie als Anleger unterliegen auch den Gesetzen Ihres eigenen Landes. Insbesondere Anleger aus der EU, dem Vereinigten Königreich, den USA oder anderen Jurisdiktionen mit Sanktionen gegen Russland sollten prüfen, ob nationale Vorschriften oder Sanktionen ihre Handlungen beeinflussen. Beispielsweise könnten bestimmte Dienstleistungen oder Zahlungen im Zusammenhang mit russischen Wertpapieren in Ihrem Land Beschränkungen unterliegen. In vielen Fällen ist die reine Umwandlung Ihrer ADR in Aktien und das Halten dieser Aktien in Russland zwar nicht verboten, allerdings können Transfers von Geldern (z. B. Dividenden oder Verkaufserlöse) ins Ausland aufgrund der Sanktionen blockiert sein – was ja der Grund für die Typ-C-Konten ist. Dennoch sollten Sie sicherstellen, dass Sie durch Ihre Teilnahme am Umwandlungsverfahren keine lokalen Gesetze verletzen. Im Zweifel empfiehlt es sich dringend, einen Rechtsberater in Ihrem Heimatland zu konsultieren, der mit Sanktionen und Finanzmarktgesetzen vertraut ist. Jeder Anleger ist letztlich selbst dafür verantwortlich, die Compliance (Einhaltung der Regeln) in seinem Land zu gewährleisten. Die russischen Stellen kümmern sich nur um die russischen Anforderungen – ob Sie im Ausland alles richtig machen, liegt in Ihrer Verantwortung. Informieren Sie sich also vorab, beispielsweise über offizielle Hinweise Ihrer Finanzaufsichtsbehörden, um sicherzugehen, dass Sie alle Vorgaben einhalten.
28. Was sind die Vorteile einer Umwandlung meiner ADR/GDR in Aktien?
Die Umwandlung Ihrer ADR/GDR in echte Aktien bringt Ihnen mehrere Vorteile bzw. stellt Ihren ursprünglichen Anlegerschutz wieder her: Erstens sichern Sie Ihren Besitzanteil an Ozon, denn nach Ablauf des Umwandlungsfensters drohen ADR-Inhabern der Verlust ihrer Rechte (siehe Frage 8). Durch die Umwandlung bleiben Sie effektiv Anteilseigner des Unternehmens. Zweitens erlangen Sie volles Aktionärsstatus mit allen zugehörigen Rechten – insbesondere Dividendenansprüche und das Recht, an Hauptversammlungen teilzunehmen bzw. abzustimmen (sofern praktikabel). Diese Rechte hatten Sie als ADR-Inhaber nur eingeschränkt oder gar nicht. Drittens besteht die Chance, an einer künftigen Wertsteigerung der Aktien direkt teilzuhaben. Sollten sich Markt und geopolitische Lage verbessern, könnten Sie Ihre in Russland gehaltenen Aktien perspektivisch verkaufen und Gewinne realisieren. Als ADR-Inhaber wäre das kaum möglich gewesen, da der Handel ausgesetzt ist. Zusammengefasst: Ohne Umwandlung riskieren Sie, mit einem wertlosen Papier dazustehen, während mit Umwandlung Ihre Beteiligung an Ozon aufrechterhalten wird und Sie von positiven Entwicklungen profitieren können. Zwar bleiben Einschränkungen (etwa durch Typ-C-Konten) vorerst bestehen, doch ist die Umwandlung der einzige Weg, um langfristig Ihre Investition zu schützen und wieder aktiv an der Unternehmensentwicklung teilzuhaben.
29. Gibt es Alternativen zur Teilnahme an der Zwangsumwandlung?
Kaum, für die meisten Anleger nicht. Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten: Konvertieren, Verkaufen oder Abwarten. Ein Verkauf Ihrer ADR/GDR außerhalb des Zwangsumwandlungsprozesses ist jedoch aktuell extrem schwierig – der Handel an den internationalen Börsen ist suspendiert, und es gibt allenfalls inoffizielle OTC-Märkte mit hohem Abschlag und rechtlichen Unsicherheiten. Abwarten, ohne am Prozess teilzunehmen, ist ebenfalls riskant: Wie beschrieben, droht nach Ablauf der Frist die Annullierung der ADR (siehe Frage 8). Die Depotbank könnte zwar die Aktien verkaufen und den Erlös hinterlegen, aber darauf haben Sie wenig Einfluss und es ist unsicher, wann und wie viel Sie erhalten. Die aktive Teilnahme an der Zwangsumwandlung ist daher die einzig verlässliche Option, um tatsächlich Ozon-Aktien in Ihrem Besitz zu bekommen. Eine andere Alternative wäre nur dann gegeben, wenn politische Veränderungen eintreten – etwa das Ende der relevanten Sanktionen – sodass eine reguläre Umwandlung der ADR durch die Depotbank wieder möglich würde. Darauf zu spekulieren ist jedoch mit hoher Unsicherheit verbunden und würde ebenfalls voraussetzen, dass es innerhalb der gesetzlichen Frist geschieht. In der aktuellen Situation wird Anlegern daher dringend empfohlen, am Zwangsumwandlungsprozess teilzunehmen, da dies der vom Gesetzgeber vorgesehene Weg ist, um Ihre Eigentumsrechte an Ozon zu wahren.
30. Wo erhalte ich weitere Informationen oder Unterstützung?
Zuallererst sollten Sie die offiziellen Bekanntmachungen von Ozon und den zuständigen russischen Behörden verfolgen. Ozon wird voraussichtlich auf seiner Investor-Relations-Webseite und über Pressemitteilungen Details zur Zwangsumwandlung veröffentlichen, sobald diese feststehen. Auch der zentrale Registerführer (vermutlich АО «Реестр-Протон») wird auf seiner Website Informationen, Formulare und Anleitungen bereitstellen. Darüber hinaus können Sie sich an professionelle Berater wenden, die Erfahrung mit der Umwandlung russischer Depositary Receipts haben – zum Beispiel spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien oder Finanzdienstleister. Diese können bei der Zusammenstellung der Unterlagen, der notariellen Beglaubigung und der Kommunikation mit dem Registerführer helfen. Beachten Sie jedoch, dass solche Dienstleistungen kostenpflichtig sind. Wichtig: Handeln Sie rechtzeitig. Je näher die Frist rückt, desto schwieriger wird es, Unterstützung zu bekommen, da viele Anleger gleichzeitig Hilfe suchen könnten. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Depotbank oder Ihrem Broker, ob diese Ihnen Informationen oder Hilfestellung anbieten – einige internationale Broker haben möglicherweise Hinweise für ADR-Inhaber veröffentlicht. Zusammenfassend: Nutzen Sie alle verfügbaren seriösen Quellen, um auf dem Laufenden zu bleiben, und zögern Sie nicht, bei Unklarheiten fachkundigen Rat einzuholen. Ihr Ziel sollte es sein, den Prozess fristgerecht und korrekt durchzuführen, um Ihre Investition zu schützen.
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