EVRAZ: Ich habe die Frist verpasst. Was nun? Aktualisierung vom 7. Juli 2026
1. Ich habe die Frist für die Einreichung eines Antrags auf Verteilung/Konvertierung von EVRAZ-Aktien verpasst. Gibt es derzeit irgendwelche funktionierenden Mechanismen?
Die kurze Antwort lautet: Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir keine effektiven funktionierenden Mechanismen. Die wichtigste Nachricht ist, dass EVRAZ auf seiner Website das Datum der Aussetzung der Unternehmensrechte bekannt gegeben hat – den 31. Dezember 2025. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, bedeutet dies, dass der Inhaber auf Grundlage des Gesetzes keinen Anspruch auf den Erhalt von Aktien hat und alle nicht verteilten Aktien an die englische Holdinggesellschaft Evraz plc zurückgeführt werden mussten (sofern dieser keine Entschädigung gezahlt wurde – Teil 2, Artikel 8 des Föderalen Gesetzes Nr. 470-FZ). Gleichzeitig wurden Informationen über die Zahlung oder Nichtzahlung von Entschädigungen nicht öffentlich offengelegt, und es gibt zugleich eine Gerichtsentscheidung zugunsten der russischen Gesellschaft EVRAZ gegen die englische Holding Evraz plc über 97,5 Mrd. RUB, die laut EVRAZ durch Vollstreckung in das Vermögen von Evraz plc umgesetzt wurde. Weitere Details zum Verfahren Nr. А40-267502/2025 konnten nicht gefunden werden, da alle Akten vertraulich sind.
Die grundlegende öffentlich bekannt gegebene Frist für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des Verteilungsverfahrens (einschließlich möglicher Modelle der verpflichtenden und freiwilligen Konvertierung) ist am 24. November 2025 abgelaufen. Nach unseren Informationen wurde das Verfahren insgesamt im Jahr 2025 abgeschlossen.
Zum jetzigen Zeitpunkt:
- nimmt der Registrar (AO „R.O.S.T.“) keine Anträge außerhalb der festgelegten Frist an;
- verarbeitet der Emittent (EVRAZ-Gruppe) keine „verspäteten“ Anträge;
- sind keine zusätzlichen oder „außergewöhnlichen“ Verfahren offiziell vorgesehen.
Wir haben zudem direkte Anfragen an EVRAZ in vergleichbaren Situationen gerichtet und schriftliche Antworten erhalten, dass das Verfahren abgeschlossen ist und neue Anträge nicht geprüft werden.
2. Kann man die Unterlagen jetzt „auf gut Glück“ einreichen?
Formal – ja, Sie können ein Dokumentenpaket einreichen (auch im „deklarativen“ Verfahren).
Aus praktischer Sicht jedoch:
- ist die Wahrscheinlichkeit der Annahme eines solchen Antrags äußerst gering – insbesondere unter Berücksichtigung der von EVRAZ offengelegten Frist des Ablaufs der Gerichtsentscheidung – 31.12.2025;
- liegt die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ergebnisses unter 1 %;
- besteht ein hohes Risiko, dass der Antrag nicht einmal zur Prüfung angenommen wird – so erhielten beispielsweise Investoren auf Anfragen lediglich Standardbenachrichtigungen über die Beendigung der Annahme von Anträgen.
Wir begegnen regelmäßig solchen Versuchen in ähnlichen Projekten, und in den meisten Fällen führen sie trotz formaler logischer Begründung zu keinem praktischen Ergebnis.
3. Was ist, wenn man den Mechanismus der Abtretung von Rechten nutzt (zum Beispiel zugunsten eines Bürgers der Russischen Föderation)?
Dies ist eine der am häufigsten gestellten Fragen.
Tatsächlich erlauben die Bestimmungen des Föderalen Gesetzes Nr. 470-FZ (insbesondere Teil 6, Artikel 7 Abs. 20–24) theoretisch:
die Übertragung des Rechts auf direkten Eigentumserwerb;
die Beteiligung eines Dritten (zum Beispiel eines Bürgers der Russischen Föderation oder einer befreundeten Person).
Die entscheidende Einschränkung besteht jedoch darin: Dieser Mechanismus kann nur während des Zeitraums der Aussetzung der Unternehmensrechte der ausländischen Holdinggesellschaft angewendet werden.
Genau hier liegt das Hauptproblem – der Zeitraum der Aussetzung (laut EVRAZ) ist bereits abgelaufen, folglich ist eine Übertragung nicht möglich.
4. Gilt derzeit das Regime der Aussetzung der Unternehmensrechte von EVRAZ plc?
Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keine Bestätigung, dass ein solches Regime weiterhin gilt. Darüber hinaus hat EVRAZ (auf der russischen Version seiner Website) eine Mitteilung veröffentlicht, dass die Frist am 31.12.2025 abgelaufen ist.
Es ist wichtig zu berücksichtigen:
- entsprechende Gerichtsentscheidungen werden nicht veröffentlicht (die Verfahren sind geschlossen);
- Informationen über eine Verlängerung der Frist sind im öffentlichen Zugang nicht vorhanden (mit Ausnahme der Mitteilung von EVRAZ selbst);
- auf unsere direkte Anfrage haben Vertreter von EVRAZ schriftlich angegeben, dass die entsprechenden gesetzlichen Mechanismen in der aktuellen Situation nicht angewendet werden.
5. Aber die Formulierungen von EVRAZ beziehen sich manchmal nur auf „Aktionäre von EVRAZ plc“. Lässt das Raum für andere Konstruktionen?
Wir verstehen die Logik dieses Arguments.
Tatsächlich kann die wörtliche Auslegung einzelner Formulierungen den Eindruck erwecken, dass einige Konstruktionen (zum Beispiel über die Abtretung von Rechten) formal nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
In unserer Praxis jedoch:
finden solche Auslegungen keine Unterstützung beim Emittenten und beim Registrar;
hat die tatsächliche Position der Verfahrensbeteiligten Vorrang vor der theoretischen Auslegung;
hat EVRAZ die Nichtanwendbarkeit der entsprechenden Normen ausdrücklich bestätigt.
Daher betrachten wir solche Formulierungen nicht als Grundlage für die tatsächliche Anwendung alternativer Mechanismen.
6. Kann man versuchen, die Frist über ein Gericht wiederherzustellen?
Theoretisch – ja, eine solche Möglichkeit ist nicht vollständig ausgeschlossen.
Jedoch:
- wird die gesetzlich festgelegte Frist mit hoher Wahrscheinlichkeit als Ausschlussfrist anerkannt werden;
- gibt es keine gefestigte Rechtsprechung zugunsten von Investoren in vergleichbaren Situationen;
- wird die Erfolgswahrscheinlichkeit derzeit als niedrig eingeschätzt.
Darüber hinaus wird ein Gerichtsverfahren erfordern:
- erhebliche Zeitaufwendungen;
- Kosten für Anwälte, Übersetzungen, notarielle Handlungen und Gerichtskosten – wobei solche Kosten im Falle einer Ablehnung in der Regel nicht erstattet werden;
- höchstwahrscheinlich wird der Investor nur ein Argument zur unzureichenden Benachrichtigung über den Beginn des Verteilungsverfahrens vorbringen können, das angesichts der Veröffentlichung der Informationen auf der EVRAZ-Website wahrscheinlich widerlegt wird.
7. Kann sich die Situation in Zukunft ändern?
Theoretisch – ja. Unter Berücksichtigung der bestehenden (und möglicherweise vollstreckten) Gerichtsentscheidung gegen die englische Holding Evraz plc über 97,5 Mrd. RUB in Russland ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die Verfahren wieder aufgenommen werden und Investoren eine Entschädigung erhalten.
8. Hat es Sinn, jetzt etwas zu unternehmen?
Unser praktischer Ansatz ist folgender:
- aggressive Maßnahmen (Gerichtsverfahren, Einreichung von Unterlagen) – ein Hochrisikoszenario ohne realistische Erfolgserwartung;
- eine abwartende Strategie – erscheint derzeit rationaler;
- die wichtigste Empfehlung – Überwachung von Änderungen in Regulierung und Praxis.
9. Sind Sie bereit zu helfen, wenn ich es dennoch versuchen möchte?
Ja, selbstverständlich.
Wenn Sie:
- ein Dokumentenpaket vorbereiten möchten;
- versuchen möchten, einen Antrag einzureichen;
- ein Modell der Abtretung von Rechten prüfen möchten;
- oder ein Gerichtsverfahren einleiten möchten, sind wir bereit, Unterstützung zu leisten.
Gleichzeitig betrachten wir solche Projekte als:
- hochriskant;
- ressourcenintensiv;
- ohne realistische Erwartung eines positiven Ergebnisses.
Dementsprechend sollte die Entscheidung über den Beginn unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit getroffen werden.
10. Fazit
Zum jetzigen Zeitpunkt:
- ist das EVRAZ-Verfahren faktisch abgeschlossen;
- werden keine funktionierenden Mechanismen zur Wiederherstellung von Rechten beobachtet;
- werden theoretische Konstruktionen (einschließlich Abtretung) praktisch nicht angewendet;
- ist die Erfolgswahrscheinlichkeit aktiver Maßnahmen, einschließlich gerichtlicher, gering.
Wir empfehlen:
- die Wirtschaftlichkeit des Projekts nüchtern zu bewerten;
- erhebliche Kosten ohne klare rechtliche Grundlage zu vermeiden;
- Änderungen der Regulierung sorgfältig zu beobachten.
11. Wo kann man Updates verfolgen?
Wir veröffentlichen aktuelle Informationen zu ähnlichen Fällen:
Telegram: https://t.me/ADR_conversion
Website: https://www.magenta.legal/ru/special-offer/adr
YouTube: https://www.youtube.com/@MagentaLegal
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