EVRAZ: Ich habe die Frist verpasst – wie geht es weiter?

1. Ich habe die Frist für die Antragstellung zur Zuteilung/Konvertierung von EVRAZ-Aktien verpasst. Gibt es noch Möglichkeiten?

Kurze Antwort — derzeit sehen wir keine effektiven funktionierenden Mechanismen.

Die öffentlich bekannt gegebene Frist für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des Zuteilungsverfahrens (einschließlich Konstruktionen im Zusammenhang mit zwangsweisen und freiwilligen Konvertierungen) ist am 24. November 2025 abgelaufen. Nach unseren Informationen wurde das Verfahren im Jahr 2025 insgesamt abgeschlossen.

Der aktuelle Stand:

  • der Registrar (JSC IRC-R.O.S.T.) nimmt keine verspäteten Anträge an;

  • EVRAZ bearbeitet keine nach Fristablauf eingereichten Unterlagen;

  • zusätzliche oder „außerordentliche“ Verfahren sind nicht vorgesehen.

Wir haben in vergleichbaren Fällen direkte Anfragen an EVRAZ gerichtet und schriftliche Bestätigungen erhalten, dass das Verfahren abgeschlossen ist und keine weiteren Anträge berücksichtigt werden.

2. Kann ich die Unterlagen trotzdem „vorsorglich“ einreichen?

Formal — ja, dies ist möglich.

In der Praxis gilt jedoch:

  • die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag angenommen wird, ist äußerst gering;

  • die Erfolgsaussichten liegen bei unter 10%;

  • es besteht ein erhebliches Risiko, dass der Antrag nicht einmal zur Prüfung zugelassen wird.

Unsere Erfahrung zeigt, dass solche Versuche in der Regel nicht zu einem praktischen Ergebnis führen, selbst wenn sie formal argumentierbar erscheinen.

3. Was ist mit einer Abtretung der Rechte (z. B. an eine russische Person)?

Dies ist eine häufig gestellte Frage.

Tatsächlich erlaubt das Föderale Gesetz Nr. 470-FZ (insbesondere Artikel 7 Absätze 6 sowie 20–24) theoretisch:

  • die Abtretung des Rechts auf den Erwerb direkten Eigentums;

  • die Einbindung eines Dritten (z. B. eines russischen Staatsbürgers oder einer „freundlichen“ Person).

Entscheidend ist jedoch folgende Einschränkung: dieser Mechanismus ist nur anwendbar, solange die Aussetzung der gesellschaftsrechtlichen Rechte der ausländischen Holdinggesellschaft fortbesteht.

Hier liegt das zentrale Problem.

4. Gilt die Aussetzung der Rechte von EVRAZ plc derzeit noch?

Derzeit haben wir keine Bestätigung, dass eine solche Aussetzung weiterhin besteht.

Zu berücksichtigen ist:

  • entsprechende Gerichtsentscheidungen werden nicht veröffentlicht;

  • es gibt keine öffentlich zugänglichen Informationen über eine Verlängerung;

  • EVRAZ hat auf unsere direkte Anfrage schriftlich bestätigt, dass die entsprechenden gesetzlichen Mechanismen derzeit nicht anwendbar sind.

Daraus schließen wir:

  • entweder ist die Aussetzung ausgelaufen; oder

  • Emittent und Registrar betrachten das Verfahren als vollständig abgeschlossen.

5. Einige Formulierungen von EVRAZ beziehen sich nur auf „Aktionäre von EVRAZ plc“. Lässt das Spielraum für alternative Konstruktionen?

Wir verstehen die Argumentation.

Eine rein wörtliche Auslegung einzelner Formulierungen kann tatsächlich den Eindruck erwecken, dass bestimmte Konstruktionen (z. B. über Abtretung) nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

In der Praxis jedoch:

  • finden solche Interpretationen keine Unterstützung bei Emittent oder Registrar;

  • die tatsächliche Praxis der beteiligten Parteien überwiegt theoretische Auslegungen;

  • EVRAZ hat die Nichtanwendbarkeit der entsprechenden Normen ausdrücklich bestätigt.

Daher sehen wir hierin keine realistische Grundlage für alternative Ansätze.

6. Kann die Frist gerichtlich wiederhergestellt werden?

Theoretisch — dies kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Allerdings:

  • die Frist wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als Ausschlussfrist qualifiziert;

  • es existiert keine gefestigte Rechtsprechung zugunsten von Investoren;

  • die Erfolgsaussichten sind derzeit als niedrig einzuschätzen.

Zudem sind mit einem gerichtlichen Vorgehen verbunden:

  • erhebliche zeitliche Aufwendungen;

  • Kosten für Rechtsberatung, Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen und Gerichtskosten;

  • diese Kosten sind im Falle eines Misserfolgs in der Regel nicht erstattungsfähig.

7. Kann sich die Situation künftig ändern?

Theoretisch — ja.

Ein Beispiel ist der Fall Rusagro, in dem das Verfahren unter besonderen Voraussetzungen bis Ende 2026 verlängert wurde.

Für EVRAZ gilt jedoch:

  • uns ist keine Verlängerung bekannt;

  • die Wahrscheinlichkeit zusätzlicher allgemeiner Regelungen schätzen wir als gering ein;

  • etwaige Änderungen würden скорее im Zusammenhang mit einer Verlängerung der gerichtlichen Aussetzung stehen, nicht mit einem neuen allgemeinen Mechanismus.

8. Ist es sinnvoll, jetzt aktiv zu werden?

Unsere praktische Einschätzung:

  • aktive Schritte (Klagen, verspätete Anträge) — hohes Risiko ohne realistische Erfolgserwartung;

  • Abwarten und Beobachten — derzeit die rationalere Strategie;

  • zentrale Empfehlung — laufende Beobachtung regulatorischer Entwicklungen.

9. Können Sie unterstützen, wenn ich es dennoch versuchen möchte?

Ja.

Wenn Sie:

  • Unterlagen vorbereiten und einreichen möchten;

  • eine Abtretungsstruktur prüfen wollen;

  • oder gerichtliche Schritte erwägen,

können wir Sie unterstützen.

Allerdings sind solche Projekte:

  • hoch risikobehaftet;

  • ressourcenintensiv;

  • ohne realistische Erfolgserwartung.

Eine Entscheidung sollte daher auf Grundlage einer wirtschaftlichen Abwägung getroffen werden.

10. Welche Kosten sind zu erwarten?

Die Kosten hängen von der gewählten Strategie und der Komplexität des Falls ab.

Zusätzlich können typischerweise folgende Aufwendungen entstehen:

  • notarielle Beglaubigungen;

  • Übersetzungen und Legalisierung;

  • Dokumentenlogistik;

  • ggf. gerichtliche Kosten.

Im Falle eines negativen Ausgangs sind diese Kosten in der Regel nicht erstattungsfähig.

11. Ich habe Unterlagen eingereicht, aber eine Ablehnung erhalten. Kann diese angefochten werden? Können Sie helfen?

Ja — in bestimmten Fällen kann eine Ablehnung gerichtlich angefochten werden.

Wenn Sie:

  • fristgerecht Unterlagen eingereicht haben;

  • aktiv versucht haben, die Anforderungen zu erfüllen;

  • eine aus Ihrer Sicht unbegründete Ablehnung erhalten haben,

können wir Ihren Fall individuell prüfen.

Unsere Unterstützung umfasst:

  • Analyse Ihrer Unterlagen;

  • Bewertung der Ablehnungsgründe;

  • Entwicklung einer rechtlichen Strategie;

  • Einschätzung der Erfolgsaussichten;

  • Vertretung vor Gericht.

Unser Team verfügt über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor russischen Gerichten aller Instanzen, einschließlich des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, sowie über tiefgehende Expertise in Bereichen wie:

  • zwangsweisen und freiwilligen Konvertierungen;

  • Aktienzuteilungsverfahren;

  • Sonderregulierungen für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen, einschließlich EVRAZ.

Wann ist ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll?

In der Regel dann, wenn:

  • die Ablehnung auf formalen oder zweifelhaften Gründen beruht;

  • die Anforderungen erfüllt wurden oder erfüllbar gewesen wären;

  • ausreichende Nachweise über Eigentum und Handlungen des Investors vorliegen.

Jeder Fall erfordert eine Einzelfallprüfung.

Frist für gerichtliche Schritte

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Sie beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, zu dem der Investor:

  • die Ablehnung erhalten hat; oder

  • von der Verletzung seiner Rechte Kenntnis erlangt hat (oder hätte erlangen müssen).

Der konkrete Fristbeginn kann im Einzelfall variieren.

12. Zusammenfassung

Derzeit gilt:

  • das EVRAZ-Verfahren ist faktisch abgeschlossen;

  • es bestehen keine funktionierenden Mechanismen zur Wiederherstellung von Rechten;

  • theoretische Konstruktionen werden praktisch nicht angewendet;

  • die Erfolgsaussichten aktiver Maßnahmen sind gering.

Unsere Empfehlung:

  • wirtschaftliche Sinnhaftigkeit sorgfältig prüfen;

  • unnötige Kosten vermeiden;

  • Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

13. Wo kann ich Updates verfolgen?

Aktuelle Informationen veröffentlichen wir hier:

  • Telegram: https://t.me/ADR_conversion

  • Website: https://www.magenta.legal/de/special-offer/adr

  • Youtube: https://www.youtube.com/@MagentaLegal

 

Disclaimer

Diese Informationen stellen keine umfassende Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Verpflichtungen entstehen erst nach Abschluss eines Beratungsvertrags und Zahlung der entsprechenden Vergütung.