Der Föderale Steuerdienst der Russischen Föderation hat die Methodik zur Beurteilung von juristischen Personen und Einzelunternehmern aktualisiert: neue Vorlagen
Der Föderale Steuerdienst hat die Regeln für die Erstellung von Auszügen mit Veranlagung der Tätigkeit von juristischen Personen angepasst (Verordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 27.01.2025 № ED-7-31/49@).
Was ist ein Auszug mit Steuerveranlagung?
Dieser Auszug ist ein Dokument, das eine Beurteilung der finanziellen Situation einer juristischen Person enthält und rechtskräftig ist (Unterschrift eines Mitarbeiters des Föderalen Steuerdienstes). Er darf nicht mit einem Auszug aus der EGRUL/EGRIP verwechselt werden, da es sich um ein eigenständiges Dokument handelt, das nur über sich selbst bestellt werden kann.
Die Beurteilung hat Empfehlungscharakter und der Auszug kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, zur Bestätigung der Reputation des Unternehmens und zur Risikobewertung verwendet werden (Art. 54.1 Steuergesetzbuch der Russischen Föderation).
Wo erhalte ich einen Auszug?
Eine juristische Person oder ein Einzelunternehmer kann selbst eine Erklärungsvorlage im „Persönlichen Kabinett einer juristischen Person“ oder „Persönlichen Kabinett eines Einzelunternehmers“ einrichten, die innerhalb eines Arbeitstages erstellt wird.
Die Erklärungsvorlagen für juristische Personen wurden aktualisiert:
Standardauszug – Bewertung anhand von 36 Kriterien, wobei 2 neue Kriterien hinzugefügt wurden: Fehlen einer Disqualifikation und Fehlen einer Anerkennung als ausländischer Vertreter.
Ein zusätzlicher Auszug ermöglicht die Bewertung anhand separater Indikatoren, darunter neue Kriterien wie das Verbot ausländischer Unternehmen, die Beschränkung der Massenbeteiligung von Gründern und Managern, die Kontrolle der Massenregistrierung, die Anzahl der Beschäftigten (ab 5 Personen) und die Beschränkung des Anteils ausländischer Teilnehmer (nicht mehr als 25 %).
Für Einzelunternehmer gelten grundlegende Anforderungen:
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keine Unstimmigkeiten in der Umsatzsteuererklärung
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keine Schulden gegenüber dem Staatshaushalt (mehr als 1 % des Vermögens oder 3.000 RUB)
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keine Eintragung im Register der unlauteren Lieferanten
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keine Informationen über Konkurse/Extremismus
Zusätzlich werden finanzielle Indikatoren bewertet, wie z.B. Gehälter der Mitarbeiter über dem regionalen Durchschnitt, Anzahl der Mitarbeiter (mindestens 5 Personen), Registrierung des Unternehmens seit mindestens einem Jahr.
Die Erklärung kann über einen QR-Code oder auf der Website des Föderalen Steuerdienstes Russlands eingesehen werden.