Aktualisierung der staatlichen Webservices: Einreichung von Anträgen bei Gericht ist jetzt online möglich
Wovon ist die Rede
Der Webservice "Elektronische Abgabe der Dokumente bei den Gerichten" wurde auf dem russischen Portal für staatliche Dienstleistungen "Gosuslugi" eingeführt. Klagen, Beschwerden, Petitionen und andere Verfahrensdokumente können nun online eingereicht werden.
Zuvor war es möglich, eine Klage online über die Websites der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit ("GAS Gerechtigkeit") einzureichen, aber das System funktionierte im Allgemeinen schlecht: Einige Gerichte arbeiteten tatsächlich mit solchen Dokumenten, während andere sie oft ignorierten. Außerdem waren die Funktionalität und die Schnittstelle nicht sehr komfortabel.
Neue Möglichkeiten
Auf dem Portal 'Gosuslugi' wurde die Funktionalität der Einreichung von Gerichtsdokumenten über den persönlichen Account implementiert: eine schrittweise Beantwortung der Fragen des Systems, Dropdown-Listen, automatisches Ausfüllen von Daten usw. Und es funktioniert sehr gut: wir haben es in mehreren unserer Gerichtsverfahren getestet. Die Funktion der Einreichung von Gerichtsdokumenten ist über den persönlichen Account verfügbar.
Dokumente können bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme einiger weniger Regionen) eingereicht werden - für Zivil- und Verwaltungssachen. Die Einreichung von Dokumenten bei Schiedsgerichten sollte weiterhin über das System "Mein Arbitr" erfolgen (und es sieht immer noch erfolgreicher aus). Die Möglichkeit der Einreichung von Anträgen bei Amtsgerichten soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden und ist offenbar geplant.
Die Einreichung beim Obersten Gericht der Russischen Föderation ist ebenfalls möglich - für alle Kategorien von Fällen, einschließlich Schiedsgerichtsverfahren.
Die Anmeldung kann persönlich (in Ihrem eigenen Namen) oder als Vertreter einer natürlichen oder juristischen Person erfolgen.
Die Anmeldung kann von jedem Land aus erfolgen, nicht nur vom Gebiet der Russischen Föderation: "Gosuslugi" funktioniert normalerweise auch ohne VPN von den meisten Ländern aus.
Der neue Webservice hilft auch bei der Auswahl der Gerichtsbarkeit, bei der Berechnung der zu zahlenden staatlichen Gebühren und beim Erhalt einer Empfangsbestätigung. Die Dokumente können handschriftlich oder elektronisch unterschrieben werden, alternativ kann eine unterschriebene Scan-Kopie beigefügt werden.
Beachten Sie, dass der persönliche Account auf der staatlichen Plattform den Status "verifiziert" haben sollte, da die Anmeldung sonst nicht zulässig ist.
Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Verfahrensvorschriften für die elektronische Einreichung noch nicht aktualisiert worden sind. Die Verordnung über die elektronische Einreichung wurde von der Justizabteilung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation im Jahr 2016 genehmigt und zuletzt 2019 geändert. Die erwähnte Verordnung enthält keine Aktualisierungen für die Einreichung über die staatliche Plattform "Gosuslugi", wird aber wahrscheinlich zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt, um die aktuellen Änderungen zu berücksichtigen.
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