Sonderregelung: Geschäfte mit Ausländern. Update Juli 2025

Traditionell aktualisieren wir unser Merkblatt zur Sonderregelung.

In den letzten 4 Monaten haben sich die Schlüsselpositionen nicht geändert, aber die Zentralbank der Russischen Föderation hat in einem aktuellen Schreiben auf unsere Anfrage hin eine wichtige Klarstellung gegeben, wer als „unfreundliche“ Personen zu betrachten ist.

  • Zwei Staatsangehörigkeiten: „unfreundliche“ + „freundliche“

Wenn eine Person einen Pass eines Staates aus der Liste der „freundlichen“ Länder hat, aber auch Staatsbürger eines „unfreundlichen“ Landes ist, wird sie trotzdem als „unfreundlich“ eingestuft.

  • Zwei Staatsangehörigkeiten: „unfreundliche“ + russische

Wir erinnern daran, dass für Staatsbürger der Russischen Föderation und Personen mit russischer Aufenthaltserlaubnis ein anderer Ansatz gilt: in den Schreiben zu den Anordnungen des Präsidenten Nr. 79, 81, 95 usw. hat die Bank von Russland erklärt, dass sie als Residente der Russischen Föderation gelten und nicht zu den „unfreundlichen“ Personen zählen.

Mit anderen Worten, der zweite Pass eines „freundlichen“ Staates hilft nicht, die Einschränkungen zu umgehen, im Gegensatz zum russischen Pass oder der Aufenthaltserlaubnis.

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