300 Millionen Rubel für Produktpiraterie auf einem Marktplatz: der Fall Makita
Das Moskauer Arbitragegericht hat von einem Verkäufer auf Ozon 300 Millionen Rubel wegen Verletzung der Markenrechte der Makita Corporation zugesprochen.
Hintergrund des Rechtsstreits
Auf den ersten Blick ein Standardfall: Verkauf von Waren unter einer Marke ohne Zustimmung des Rechteinhabers, Testkauf, Anzeichen von Fälschungen. Doch bei diesem Fall geht es weniger um die Tatsache der Verletzung selbst, sondern darum, wie der Kläger das Ausmaß der Fälschungen und die Höhe der Entschädigung begründet hat – und womit das Gericht übereinstimmte.
Der Fall begann mit einer geringen Forderung (300.000 Rubel), dann erhöhte sich der Betrag auf 20 Millionen Rubel und später auf 300 Millionen Rubel.
Der entscheidende Punkt war die Beweissammlung. Auf Antrag des Klägers forderte das Gericht bei Ozon und dem Betreiber der fiskalischen Daten (FDO) Auskunft an: über die Menge der verkauften Waren, den Umsatz und das Sortiment.
Wichtig ist, dass der Beklagte keine Gegenberechnung vorlegte und die Zahlen nicht bestritt – das fixierte praktisch die endgültige Summe.
♦️ Praktische Schlussfolgerung
Formal handelt es sich um eine Verurteilung zu 300 Millionen Rubel. Doch diesen Betrag tatsächlich beizutreiben ist praktisch unmöglich: Allein die Gerichtsgebühr betrug etwa 2 Millionen Rubel (ein Vielfaches der durchschnittlichen Entschädigungen in solchen Fällen). Zudem wird der Kläger wahrscheinlich Schwierigkeiten haben, seine Anwaltskosten erstattet zu bekommen.
Neben fast sicher zu erwartenden Berufungen und Revisionen wird dieser Fall wahrscheinlich in einem Insolvenzverfahren fortgesetzt – es ist unwahrscheinlich, dass der Beklagte eine solche Entschädigung zahlen wird.
Dennoch ist die Haltung der Gerichte klar: Wenn ein erheblicher Umsatz über den Marktplatz nachgewiesen wird, kann die Entschädigung auf dieser Grundlage berechnet werden – und das Gericht kann sie in voller Höhe zusprechen.
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