Ozon Zwangsumwandlung: Registerführer gibt endgültige Gebührenstruktur bekannt

Am 18. November 2025 veröffentlichte JSC Register-Proton, der mit der Durchführung der Zwangsumwandlung von Ozon- Depositary Receipts in Aktien der Ozon Holdings PLC beauftragte Registerführer, seine aktualisierte Gebührenordnung. Die Tarife treten am 2. Dezember 2025 in Kraft.

Eines der wichtigsten Elemente der aktualisierten Gebührenordnung ist die Gebühr des Registerführers für die Bearbeitung von Anträgen auf Zwangsumwandlung. Die Kosten werden streng nach Absatz 1.3 der Gebührenordnung festgelegt und gelten einheitlich für alle Antragsteller.

Gebührenstruktur für die Zwangsumwandlung

Gemäß dem veröffentlichten Tarif wird die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Zwangsumwandlung wie folgt berechnet:

  • 1 RUB pro DR/Aktie

  • Mindestgebühr: 5.000 RUB

  • Höchstgebühr: 1.200.000 RUB

Dieser Betrag deckt den gesamten Zyklus der für die Zwangsumwandlung erforderlichen Maßnahmen des Registerführers ab, einschließlich der Verbuchung von Belastungen und Gutschriften auf dem Konto des Aktieninhabers.

Antrags- und Gutschriftfrist

Der Zeitraum für die Zwangsumwandlung ist gesetzlich streng festgelegt und kann nicht verlängert werden:

  • Beginn der Antragsfrist: 1. Dezember 2025
  • Ende der Antragsfrist: 31. März 2026 (120 Tage)
  • Zeitraum für die Gutschrift der Aktien: 1. April 2026 → 14. Mai 2026

Alle Anträge, die innerhalb der gesetzlichen Frist von 120 Tagen eingereicht werden, müssen vom Registerführer gemäß dem Dekret Nr. 1207 und den geltenden Regulierungsverfahren bearbeitet werden.

Weitere Unterstützung

MAGENTA Legal beobachtet weiterhin alle regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ozon-Zwangsumwandlung und wird zusätzliche Hinweise geben, sobald der Registerführer das vollständige Paket der Verfahrensunterlagen (einschließlich Antragsformularen und Identifikationsanforderungen) veröffentlicht hat.

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