Jahreshauptversammlungen der Gesellschafter: bis zum 30. April in den Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bis zum 30. Juni in den Aktiengesellschaften
Wir erinnern Sie daran, dass Jahreshauptversammlungen der Gesellschafter/Aktionäre zur Genehmigung der Unternehmensergebnisse für das vergangene Jahr für alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) nach wie vor formell vorgeschrieben sind.
Was gibt es Neues?
Im vergangenen Jahr hat sich die Gesetzgebung geändert (wenn auch nicht wesentlich in Bezug auf dieses Thema), so dass wir empfehlen, die Entwürfe der Dokumente (Beschluss/Protokoll der Jahreshauptversammlung der Gesellschafter, Jahresbericht) zu aktualisieren.
Was sind die Fristen?
Die Jahresversammlungen finden zu dem in der Satzung festgelegten Zeitpunkt statt, auf jeden Fall aber zwischen dem 1. März und:
- 30. April für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung;
- 30. Juni für die Aktiengesellschaften.
Was sind die Risiken?
Es besteht das Risiko einer Geldstrafe von bis zu 700.000 Rubel (Artikel 15.23.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation).
In der Praxis sind die Risiken in Unternehmen mit befreundeten Teilnehmern/Aktionären minimal.
Das Unternehmen und/oder die Geschäftsführung werden in der Regel haftbar gemacht, wenn es zu einem Konflikt im Unternehmen kommt und einer der Gesellschafter/Aktionäre eine Beschwerde einreicht.
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